die Beteiligung an und die Verwaltung von Gesellschaften jeder Art sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Theodor Erschfeld
Grevenbroich
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Peter Erschfeld
Grevenbroich
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Günther Erschfeld
Grevenbroich
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 hat den Gesellschaftsvertrag in Absatz VIII (Verfügung über Geschäftsanteile) um eine neue Ziffer 3 ergänzt, einen neuen Absatz IX (Einziehung von Geschäftsanteilen) und einen neuen Absatz X (Abfindung, Ausscheiden der Gesellschafter) in den Gesellschaftsvertrag eingefügt und die Bezifferungen der bestehen bleibenden Absätze "Jahresabschluss", "Gewinn- und Verlust", "Bekanntmachungen" sowie "Gründungsaufwand" abgeändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt VIII (Verfügung über Geschäftsanteile) und Änderungen des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt IX (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 26 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.