Handelsregister · HRB 139051
Chronologischer Auszug
Looki Publishing GmbH · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Looki Holding GmbH b) Hamburg Geschäftsanschrift: Behringstraße 16 B, 22765 Hamburg c) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, der Vertrieb und die Lizensierung von Onlinegames im Internet und für mobile Endgeräte (Smartphones/Tablets) sowie die dazugehörige Vermarktung von Werbeflächen, der Handel mit Computerspielen und jeweils dazugehörigem Zubehör sowie alle sonstigen hiermit zusammenhängende Geschäfte. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Westermann, Remco, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2015 | a) 19.11.2015 Snoek b) Fall 1 | |
| 2 | a) Das Datum lautet richtig: Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2015 | a) 14.12.2015 Snoek b) Eintragung Nr. 1 Spalte 6 a) vom 19.11.2015 von Amts wegen berichtigt. Fall 2 | ||||
| 3 | b) Mit der GameSpree GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 97113 B) als herrschendem Unternehmen ist am 10.12.2015 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 18.12.2015 Snoek b) Fall 3 | ||||
| 4 | a) Looki Publishing GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Looki Publishing GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 13049) verschmolzen. | a) 21.12.2015 Bremer b) Fall 4 | |||
| 5 | b) Bestellt Geschäftsführer: Planer, Andreas, Münster , Westf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 21.01.2016 Rullmann | ||||
| 6 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Planer, Andreas, Münster , Westf, *XX.XX.XXXX | a) 07.09.2016 Krenzer | ||||
| 7 | b) Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GameSpree GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 97113 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. | a) 01.09.2017 Heynen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.