Die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen der Finanzbranche, die Gründung, den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Entwicklung, Vermarktung und Verwertung von Softwarelösungen und Internet-Plattformen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Schlaberg
Morsum/Sylt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jörg Hermsdorf
München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Fall 1
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Fall 4
Fall 5
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2024
Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2025 mit Änderung vom 24.06.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und 8 (Geschäftsführer und deren Vertretungsmacht). Ferner wurde in dem jetzigen § 4 (Genehmigtes Kapital) ein genehmigtes Kapital geschaffen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.470,00 EUR auf 26.470,00 EUR beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Die Geschäftsführung ist ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2028 einmalig oder mehrmals um insgesamt EUR 13.000,00 zu erhöhen. Die Erhöhung darf durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile im Nennbetrag von mindestens EUR 1,00 oder durch Aufstockung sowie gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen erfolgen. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Gesellschafter bei einer Sachkapitalerhöhung auszuschließen, soweit diese Erhöhung dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen dient.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.