mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertritt die Gesellschaft allein, auch wenn weitere Geschäftsführer bestellt werden sollten.mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 13 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 16.08.2000
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 23 ff Sonderband
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2000
Die Gesellschafterversammlungen vom 27.02.2002 und 26.03.2002 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Vertretung), 7, 8, 11, 13 und 14 beschlossen. § 17 ist entfallen. Die bisherigen §§ 18 und 19 sind nunmehr die §§ 17 und 18.
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