Handelsregister · VR 200332

Chronologischer Auszug

Lokales Bündnis für Familie in Braunschweig e.V. · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lokales Bündnis für Familie in Braunschweig e.V.

b)
Braunschweig
a)
Der/die erste und zweite Vorsitzende vertreten den
Verein gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über
100,00 EUR sowie für den Abschluss von
Dauerschuldverhältnissen (Z.B. Miet- und
Arbeitsverträgen) bedarf der Vertretungsvorstand der
vorherigen, schriftlichen Zustimmung des "Gesamt"-
Vorstandes (erste/r und zweite/r Vorsitzende/r,
Stellvertreter/in, Schatzmeister/in und Schriftführer/in)

b)
Erste Vorsitzende:
Fehrl, Heidrun, Braunschweig, *XX.XX.XXXX

Zweiter Vorsitzender:
Schmitt, Franz, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 25.09.2007.
a)
12.02.2008
Rösel
2b)
Nicht mehr
Erste Vorsitzende:
Fehrl, Heidrun, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Schmitt, Franz, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Petersen, Sabine, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Müller, Christine, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
29.03.2010
Brutzer

b)
Fall 2
Satzung Blatt 24 ff der Akten
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Selbstlosigkeit) beschlossen.
a)
26.01.2012
Brutzer

b)
Fall 3
Satzung Blatt 32 ff der Akten
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der/die erste oder zweite Vorsitzende vertreten den
Verein jeweils allein.
Die Vertretung des Vereins durch den ersten oder
zweiten Vorsitzenden gilt nur bis zur Summe von 500,00
EUR pro Rechtsgeschäft.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über
500,00 EUR sowie der Abschluss von
Dauerschuldverhältnissen (Z.B. Miet- und
Arbeitsverträgen) sind für den Verein nur verbindlich,
wenn hierzu die vorherige Zustimmung des Vorstandes
schriftlich erteilt wurde.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliederversammlung) und § 8 (Vertretungsberechtigter Vorstand) beschlossen.
a)
12.06.2013
Brutzer

b)
Fall 4
Satzung Blatt 45 - 48 der Akten
5b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Petersen, Sabine, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Müller, Christine, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Erster Vorsitzender:
Dr. Lipke, Udo, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Zweite Vorsitzende:
Wetenkamp, Susanne, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9
Geschäftsführender Vorstand/Beirat) und § 11 (Auflösung) beschlossen.
a)
11.05.2016
Brutzer

b)
Fall 5
Satzung Blatt 62 ff der Akten
6b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Dr. Lipke, Udo, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Erster Vorsitzender:
Heyne, Ingo, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
a)
11.12.2017
Brutzer

b)
Fall 6
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.05.2019 hat die Änderung Satzung beschlosssen und
§ 7 (Datenschutz) neu eingefügt. Die nachfolgenden Paragrafen wurden entsprechend neu
nummeriert. Darüberhinaus wurde § 10 (Geschäftsführender Vorstand/Beirat - vorher § 9)
geändert.
a)
21.10.2019
Dunkel-Waldschläger

b)
Fall 7

Satzung Blatt 90 bis 92 der Akte
8a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die
Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende,
die den Verein jeweils einzeln vertreten.

Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über
1.000,00 EUR sowie der Abschluss von
Dauerschuldverhältnissen, z. B. Mietverträgen) bedürfen
der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Vertretungsberechtigter Vorstand) beschlossen.
a)
09.02.2021
Dunkel-Waldschläger

b)
Fall 8

Satzung Blatt 9 bis 11 Band II
der Akte
9b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Heyne, Ingo, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
a)
13.12.2021
Dunkel-Waldschläger

b)
Fall 9
10b)
Nicht mehr
Zweite Vorsitzende:
Wetenkamp, Susanne, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzende:
Hudalla, Beate, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Bautzmann, Bettina, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
a)
06.07.2023
Dunkel-Waldschläger

b)
Fall 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.