Handelsregister · HRA 5591

Chronologischer Auszug

Lohnunternehmen Färber GmbH & Co. KG · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lohnunternehmen Färber GmbH & Co. KG

b)
Bad Lauchstädt
Geschäftsanschrift:
Windmühlenstraße 61, 06246 Bad Lauchstädt
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Eingetreten:
Persönlich haftender Gesellschafter:
Färber Verwaltungs GmbH, Bad Lauchstädt
(Amtsgericht Stendal HRB 25173)
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist/en:
Färber, Klaus, Bad Lauchstädt, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 7.000,00 EUR
Kommanditist/en:
Färber, Andreas, Langenaltheim-Rehlingen, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 3.000,00 EUR
a)
02.01.2018
Köhn
2c)
Einlage durch Übertragung im Wege der Sonderrechtsnachfolge
auf Andreas Färber um 1.000,00 EUR herabgesetzt:
Färber, Klaus, Bad Lauchstädt, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 6.000,00 EUR
Einlage durch Übertragung im Wege der Sonderrechtsnachfolge
von Klaus Färber um 1.000,00 EUR erhöht:
Färber, Andreas, Langenaltheim-Rehlingen, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 4.000,00 EUR
a)
10.01.2022
Garbe

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.