Handelsregister · VR 120282
Chronologischer Auszug
Lohnsteuerberatungsring - LBR - Lohnsteuerhilfeverein e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Lohnsteuerberatungsring - LBR - Lohnsteuerhilfeverein e.V. b) Rastede | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Meise, Heinz, Bilanzbuchhalter, Rastede Vorstand: Meise, Elke, Kfm. Angestellte, Rastede | a) eingetragener Verein Satzung vom 14.07.1986 zuletzt geändert am 11.01.1991 | a) 23.11.2005 Andersson b) Satzung Blatt 21-26, Änderungsbeschluß Blatt 42, 43 der Akten Tag der ersten Eintragung: 29.08.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 536 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 23.11.2005. |
| 2 | a) Von Amts wegen berichtigt: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften von einem Wert von mehr als Euro 10.000,-- sind mehrere Vorstandsmitglieder nur zu gemeinschaftlicher Vertretung befugt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz), § 2 Abs. 1 und 3 (Zweck), § 3 Abs. 2 (Beratungsstellen), § 4 Abs. 2 (Mitgliedschaft), § 5 Abs. 3 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 6 Abs. 3 (Jahresbeitrag), § 8 Abs. 3 d und e (Mitgliederversammlung), § 9 Abs. 3 und 4 (Vorstand), § 13 Abs. 3 (Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens), § 13 a (Fusion/Verschmelzung) beschlossen. | a) 31.07.2007 Strack | |
| 3 | b) Bad Zwischenahn | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Name, Sitz und Arbeitsgebiet) und mit ihr die Sitzverlegung von Rastede nach Bad Zwischenahn beschlossen. | a) 02.11.2007 Strack-Ottmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.