Handelsregister · VR 120282

Chronologischer Auszug

Lohnsteuerberatungsring - LBR - Lohnsteuerhilfeverein e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lohnsteuerberatungsring - LBR - Lohnsteuerhilfeverein e.V.

b)
Rastede
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Meise, Heinz, Bilanzbuchhalter, Rastede
Vorstand:
Meise, Elke, Kfm. Angestellte, Rastede
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.07.1986 zuletzt geändert am 11.01.1991
a)
23.11.2005
Andersson

b)
Satzung Blatt 21-26,
Änderungsbeschluß Blatt 42, 43
der Akten

Tag der ersten Eintragung:
29.08.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 536
Amtsgericht Westerstede
getreten.
Freigegeben am 23.11.2005.
2a)
Von Amts wegen berichtigt:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2.
Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Bei
Rechtsgeschäften von einem Wert von mehr als Euro
10.000,-- sind mehrere Vorstandsmitglieder nur zu
gemeinschaftlicher Vertretung befugt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz), § 2
Abs. 1 und 3 (Zweck), § 3 Abs. 2 (Beratungsstellen), § 4 Abs. 2 (Mitgliedschaft), § 5 Abs. 3
(Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 6 Abs. 3 (Jahresbeitrag), § 8 Abs. 3 d und e
(Mitgliederversammlung), § 9 Abs. 3 und 4 (Vorstand), § 13 Abs. 3 (Auflösung des Vereins
und Verwendung des Vereinsvermögens), § 13 a (Fusion/Verschmelzung) beschlossen.
a)
31.07.2007
Strack
3b)
Bad Zwischenahn
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2
(Name, Sitz und Arbeitsgebiet) und mit ihr die Sitzverlegung von Rastede nach Bad
Zwischenahn beschlossen.
a)
02.11.2007
Strack-Ottmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.