Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Sofern der Vorstand aus zwei Mitgliedern besteht, ist Einstimmigkeit erforderlich.
Tag der ersten Eintragung: 26.01.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 1 ff
Blatt 18 ff Sonderband
Blatt 25 ff Sonderband
Blatt 25 ff Sonderband
Satzung
Satzung vom 01.10.1994 zuletzt geändert am 30.12.1994
Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2002 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 10 (Mitgliederversammlung), 11 (Vorstand), 13 (Verpflichtung gegenüber der Aufsichtsbehörde), 14 (Beratung der Mitglieder, 16 (Haftungsausschluß-Haftpflichtversicherung), 17 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.