Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer. Der Verein wird vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Grundstücksgeschäfte, Darlehensaufnahmen sowie die Übernahme von Bürgschaften bedürfen der Genehmigung der Stadt Lohne.
Satzung Blatt 4 ff., 28 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 07.11.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 594 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 01.11.2005.
Fall 3
Satzung
Satzung vom 03.07.1991 zuletzt geändert am 23.03.1992
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.