Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Kosten oder Anschaffungen des Vereins, die im Einzelfall den Betrag von 10.000,00 EUR übersteigen, bedürfen aber, soweit es sich nicht um gesetzliche Steuern oder Abgaben handelt, der Zustimmung sämtlicher Mitglieder. Eine dauerhafte Überlassung und Vermietung des Grundstücks Hallerwiese 16a oder eines Teiles davon an andere nicht freimaurische natürliche oder juristische Personen oder sonstige Vereinigungen ist ebenfalls nur durch einstimmigem Beschluss aller Mitglieder möglich. Kreditgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Schubert
Nürnberg
Vorstand
Francesco Ranieri
Neumarkt i.d.OPf.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.03.1951 zuletzt geändert am 03.04.1993
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2021 hat die Änderung der §§ 2 (Mitgliedschaft) und 4 (Die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Mitgliedschaft), 4 (Die Mitgliederversammlung), 5 (Der Vorstand), 6 (Mitgliederumlage, Instandhaltungsrücklage, Verteilung von Überschüssen oder Verlusten) und 7 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus: 1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: . Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 104 ff. So.