Handelsregister · VR 8388

Chronologischer Auszug

LOFA, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LOFA, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer e.V. -
Lohnsteuerhilfeverein b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und höchstens drei Vorstandsmitgliedern. Bei
mehreren Vorstandsmitgliedern muss der erste und der
zweite Vorsitzende bestimmt werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des vorrangigen Vorsitzenden. Verträge
des Vereins mit Mitgliedern des Vorstands oder deren Angehörigen bedürfen der Zustimmung oder Genehmigung
der Mitgliederversammlung.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Klick, Ralph-Günter, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Klick, Günter, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 21.12.1985 mit letzter
Änderung vom 28.12.2000
a)
18.10.2006
Fiedler-Kurowski
b)
Satzung Bl. 3-6
Beschluss Bl.
19/20,28,59

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
1. Klick, Ralph-Günter

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
2. Klick, Günter

erster Vorsitzender :
3.
Felisch, Sven, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
05.05.2017
Kalinowski
3b)
Vorstandsmitglied:
4.
Hafemeister, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweite Vorsitzende:
5.
Stark, Andrea, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
16.07.2019
Kalinowski
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft)
und § 4 (Mitgliedschaft/Beiträge) beschlossen.
a)
11.07.2023
Kalinowski
b)
Beschluss Bl.83
(84)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.