Handelsregister · HRB 15431

Chronologischer Auszug

Löwenstein Medical Innovation Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Löwenstein Medical Innovation
Verwaltungsgesellschaft mbH

b)
Steinbach (Taunus)
Geschäftsanschrift:
Weißkirchener Straße 1, 61449 Steinbach
(Taunus)

c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
die Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an einer
Kommanditgesellschaft, deren
Gesellschaftszweck es ist,
medizinischtechnische Geräte herzustellen
und zu vertreiben, insbesondere unter der
Bezeichnung Löwenstein Medical
Innovation.
25.600,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Reins, Thomas, Taunusstein, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Geschäftsführer:
Löwenstein, Reinhard, Bad Ems, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1993, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Kronberg im Taunus (bisher
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 4002) nach Steinbach
(Taunus) beschlossen.
a)
07.06.2021
Weil

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.