a) der Handel mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör sowie die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, b) die Übernahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Uwe-Peter Finkler
Bendorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Sylvia Müller-Grzimek
Eltville am Rhein
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Zweigniederlassung
Löhr Auto SZ GmbH
Mainz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.10.1967, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz, bisher: LuB Verwaltungs GmbH) und mit ihr die Sitzverlegung von Koblenz (bisher Amtsgericht Koblenz HRB 396) nach Wiesbaden und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft und der Firma Löhr & Becker Aktiengesellschaft (vormals: Löhr & Becker GmbH & Co. KG) mit dem Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 6679 (vormals: Amtsgericht Koblenz; HRA 211)) besteht der am 29.09.1993 festgestellte Organschaftsvertrag. Die Gesellschafter der herrschenden Gesellschaft, der Firma Löhr & Becker GmbH & Co. KG (jetzt: Löhr & Becker Aktiengesellschaft, Amtsgericht Koblenz, HRB 6679), haben dem vorbezeichneten Organschaftsvertrag durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.09.1993 zugestimmt.
Das in dem zwischen der Gesellschaft und der Löhr & Becker Aktiengesellschaft mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 6679) in dem Handelsregister der Gesellschaft eingetragenen Organschaftsvertrag vom 29.09.1993 vereinbarte Beherrschungsverhältnis ist durch Vereinbarung vom 24.06.2014 mit Wirkung zum 24.06.2014 aufgehoben, so dass der Organschaftsvertrag nunmehr ausschließlich Ergebnisabführungsvertrag ist. Dieser wurde durch Vertrag vom 24.06.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 und die Hauptversammlung vom 26.06.2014 haben der Änderung zugestimmt.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.