Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister sowie weiteren Mitgliedern, wenn die Mitgliederversammlung solche wählt.
Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, zur Einstellung von Personal, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Fall 1
Satzung Blatt 10 - 11 der Akten
Bl. 19 - 24
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 19.09.2011 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.11.2011 geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.