Handelsregister · VR 20962
Chronologischer Auszug
Little Flower: Förderung von Kindern und Frauen in Indien e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Little Flower: Förderung von Kindern und Frauen in Indien e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Beschlüsse, die sich auf ein finanzielles Volumen von mehr als 2.500,-- DM beziehen, bedürfen der Zustimmung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. b) Vorsitzender: 1. Hofmann, Barbara, *XX.XX.XXXX, Regensburg stellvertretender Vorsitzender: 2. Herde, Christian, *XX.XX.XXXX, München | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 21.07.2000 Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 10.06.2001 | a) 24.07.2006 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5-10 Beschluss Bl. 22-24, 30 |
| 2 | a) Beschlüsse, die sich auf ein finanzielles Volumen von mehr als 1250,- EUR beziehen, bedürfen der Zustimmung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.08.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 6 (Die Mitgliederversammlung) und § 7 (Der Vorstand) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 30.08.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben) und § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 26.09.2008 Müller b) Beschluss Bl. 69/72-73,79/80 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.