Die Verwaltung und Verwertung von eigenem Grundbesitz, Bergwerkseigentum und sonstigen Vermögenswerten des bisher unter den Firmen Heinrich Bergbau-Aktiengesellschaft und HEINRICH INDUSTRIE AG betriebenen Steinkohlebergwerks sowie der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen sowie der Verkauf von elektronischen Komponenten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Roman Tabor
Eppstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2006, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1, Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen HRB 19594) nach Herne beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der Littelfuse Holding GmbH, Witten (AG Bochum, HRB 10567) als herrschendem Unternehmen ist am 11.03.2005 mit späterer Änderung in § 2 ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die ehemalige Hauptversammlung der Gesellschaft am 12.05.2005 und der Änderung die jetzige Gesellschafterversammlung am 29.09.2006 zugestimmt. Weiterhin ist mit der herrschenden Gesellschaft am 29.09.2006 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung am selben Tag zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf die genannten Verträge und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.