Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Aufnahme eines Kredites von mehr als 15.000 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Fall 1 Satzung Bl. 8 bis 13
Fall 2
Beschluss Blatt 24 - 25 der Akten
Fall 3
Beschluss Blatt 41 - 46 der Akten
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 14.11.2023.
Die Mitgliederversammlung vom 09.01.2024 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.