Handelsregister · HRB 228458

Chronologischer Auszug

LIRI Foundation gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LIRI Foundation gemeinnützige
GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Wernerstraße 12, 14193 Berlin

c)
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung von Kunst und Kultur.
Die Förderung von Kindern und
Jugendlichen (§ 52 Abs. 2 Nr. 4
und 5 AO). Die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Gedankens der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr.
13 AO). Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52
Abs. 2 Nr. 15 AO).
Die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens (§
52 Abs. 2 Nr. 24 AO). Weiterhin
ist Zweck der Gesellschaft auch
mildtätige Zwecke durch selbstlose Unterstützung bedürftiger Personen (§ 53 AO), mit besonderem
Augenmerk auf Kinder und Jugendliche und deren Familien.
Die o.g. Zwecke werden durch
die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an gemeinnützige inländische Körperschaften,
Körperschaften des öffentlichen
Rechts und an ausländische Organisationen im Sinne des § 58 Abs.
1 der AO erreicht, insbesondere
durch die nachstehenden Tätigkeiten: Unterstützung internationaler Hilfsprojekte, die auch geeignet sind, das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland zu fördern; Unterstützung von Kunstprojekten, Film und Theaterprojekten; Unterstützung gemeinnütziger Organisationen im Inland,
diese müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Punktuelle Hilfe für
bedürftige Kinder, zum Beispiel
Finanzierung von Musikunterricht oder Ausübung einer Sportart. Stipendien für bedürftige Studenten. Diese dürfen nicht im ersten Grade mit dem Gründer verwandt sein. Bei der Vergabe von
Stipendien wird die Gesellschaft
die Vorschriften des § 52 Abs. 1
AO befolgen.
Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch unmittelbar selbst
durch die Realisierung eigener
Projekte wie z.B. die Errichtung
einer Schule oder eines Kinderdorfes in Afrika.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Ricciarelli, Giulio, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
14.01.2021 mit Änderung vom
24.03.2021 in § 2 ( Zweck und
Gegenstand), § 3 (Selbstlosigkeit
und Mittelverwendung) und § 5
(Stammkapital)
a)
19.04.2021
Dr. Andrzejewski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.