Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Präsident und der Vizepräsident. Sie sind alleinvertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 120-123 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 03.07.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2005.
Fall 2
Satzung
Satzung vom 05.03.1982 zuletzt geändert am 19.04.1996
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