Handelsregister · VR 580217
Chronologischer Auszug
Linzgau Kinder- und Jugendhilfe e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Linzgau Kinder- und Jugendheim e.V. b) Überlingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis zwei Personen. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, können diese nur gemeinsam vertreten. b) Vorstand: Pfeiffer, Evi, Heiligenberg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 29.12.1975 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 07.07.2007. | a) 19.03.2015 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 29.01.1976 Satzung: AS 321 ff. |
| 2 | b) Bestellt als Vorstand: Gebhard, Hildegard, Frickingen, *XX.XX.XXXX | a) 30.09.2016 Hürttlen | ||
| 3 | b) Bestellt als Vorstand: Berner, Roland, Zaberfeld, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Pfeiffer, Evi, Heiligenberg, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2017 Hürttlen | ||
| 4 | a) Name geändert; nun: Linzgau Kinder- und Jugendhilfe e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis zwei Personen. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, sind diese einzelvertretungsberechtigt. Für die Eingehung von Verbindlichkeiten, deren Wert 3.000,00 EUR übersteigt und bei allen arbeitsrechtlichen Entscheidungen, kann der Verein nur von beiden Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.07.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 25.09.2017 Hürttlen b) Neufassung Satzung: AS 439 ff |
| 5 | b) Personenbezogene Daten (Vornamen) von Amts wegen ergänzt bei Vorstand: Berner, Roland Edmund, Bodman-Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als Vorstand: Gebhard, Hildegard, Frickingen, *XX.XX.XXXX | a) 21.01.2021 Kaufmann | ||
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, sind diese einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Für sämtliche Grundstücksgeschäfte ist ein vorheriger Beschluss des Aufsichtsrates erforderlich. b) Besonderer Vertreter: Frick, Hardy Siegfried, Markdorf, *XX.XX.XXXX gemeinsam mit dem weiteren besonderen Vertreter befugt zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte, beschränkt auf die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten; die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Beteiligungen sowie sämtliche, nicht vom Wirtschaftsplan gedeckte Geschäfte sowie Grundstücksgeschäfte nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates. Besonderer Vertreter: Stützle, Ludwig, Konstanz, *XX.XX.XXXX gemeinsam mit dem weiteren besonderen Vertreter befugt zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte, beschränkt auf die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten; die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Beteiligungen sowie sämtliche, nicht vom Wirtschaftsplan gedeckte Geschäfte sowie Grundstücksgeschäfte nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe des Vereins) und in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 15.10.2021 Kaufmann b) Satzung: S. 523ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.