Handelsregister · VR 580217

Chronologischer Auszug

Linzgau Kinder- und Jugendhilfe e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Linzgau Kinder- und Jugendheim e.V.

b)
Überlingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis
zwei Personen.
Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, können diese nur
gemeinsam vertreten.

b)
Vorstand:
Pfeiffer, Evi, Heiligenberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 29.12.1975 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 07.07.2007.
a)
19.03.2015
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
19.03.2015.
Tag der ersten Eintragung:
29.01.1976
Satzung:
AS 321 ff.
2b)
Bestellt als
Vorstand:
Gebhard, Hildegard, Frickingen, *XX.XX.XXXX
a)
30.09.2016
Hürttlen
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Berner, Roland, Zaberfeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Pfeiffer, Evi, Heiligenberg, *XX.XX.XXXX
a)
31.01.2017
Hürttlen
4a)
Name geändert; nun:
Linzgau Kinder- und Jugendhilfe e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis
zwei Personen.
Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, sind diese
einzelvertretungsberechtigt.

Für die Eingehung von Verbindlichkeiten, deren Wert
3.000,00 EUR übersteigt und bei allen arbeitsrechtlichen
Entscheidungen, kann der Verein nur von beiden
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.07.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
25.09.2017
Hürttlen

b)
Neufassung Satzung:
AS 439 ff
5b)
Personenbezogene Daten (Vornamen) von Amts wegen
ergänzt bei
Vorstand:
Berner, Roland Edmund, Bodman-Ludwigshafen,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden als
Vorstand:
Gebhard, Hildegard, Frickingen, *XX.XX.XXXX
a)
21.01.2021
Kaufmann
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis
zwei Personen.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses
allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, sind diese
einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3
BGB wie folgt beschränkt:
Für sämtliche Grundstücksgeschäfte ist ein vorheriger
Beschluss des Aufsichtsrates erforderlich.

b)
Besonderer Vertreter:
Frick, Hardy Siegfried, Markdorf, *XX.XX.XXXX
gemeinsam mit dem weiteren besonderen Vertreter
befugt zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte,
beschränkt auf die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen
und personellen Angelegenheiten; die Aufnahme von
Krediten, die Übernahme von Beteiligungen sowie
sämtliche, nicht vom Wirtschaftsplan gedeckte
Geschäfte sowie Grundstücksgeschäfte nur mit
vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates.

Besonderer Vertreter:
Stützle, Ludwig, Konstanz, *XX.XX.XXXX
gemeinsam mit dem weiteren besonderen Vertreter
befugt zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte,
beschränkt auf die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen
und personellen Angelegenheiten; die Aufnahme von
Krediten, die Übernahme von Beteiligungen sowie
sämtliche, nicht vom Wirtschaftsplan gedeckte
Geschäfte sowie Grundstücksgeschäfte nur mit
vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe
des Vereins) und in § 7 (Vorstand) beschlossen.
a)
15.10.2021
Kaufmann

b)
Satzung:
S. 523ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.