Handelsregister · HRB 320514
Chronologischer Auszug
Linsner Datentechnik GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Linsner Datentechnik GmbH b) Brackenheim c) Entwicklung, Vertrieb und Betreuung von Datenbanken und Datenbankapplikationen sowie Produktion von und Handel mit Hardware zur Vernetzung von EDV- Systemen und zum Betreiben von Datenbanken. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Linsner, Markus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2000 | a) 19.10.2006 Müller b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.10.2006. Tag der ersten Eintragung: 19.01.2001 Beschluss + Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 6-9 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Ahornweg 8, 74336 Brackenheim | a) 03.02.2011 Schiemann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.