Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gisela Margrit Friederike Maria von Aschwege
Korschenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11. Juli 2016
Die Gesellschafterversammlung vom 13. Februar 2017 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, § 5 (Vertretung und Geschäftsführung) ist um Abs. (4) ergänzt, in § 7 (Beschlüsse, Stimmrechte, Mehrheiten) Überschrift geändert und um Abs. (5) ergänzt, § 10 (Einziehung) Abs. 2 lit.e) und Abs. 7 sowie § 11 (Abfindung) geändert.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GvA Grundstücks GmbH & Co. KG, Korschenbroich (Amtsgericht Neuss, HRA 6570) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11. Juli 2016.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. September 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20. September 2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20. September 2016 mit der GvA Verwaltungs GmbH mit Sitz in Korschenbroich (Amtsgericht Neuss HRB 13976) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.