Handelsregister · HRB 109088

Registerinformationen

Lindemann Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Lindemann Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad Rappenau
Geschäftsanschrift
Buchäckerring 8, 74906 Bad Rappenau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 109088
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
01.09.2022
Abrufstand
30.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Lindemann GmbH & Co. KG, welche die Planung, Konstruktion, Fertigung sowie die Instandhaltung, Wartung und Reparatur von Maschinen und Lohnmontagen zum Gegenstand hat. Die Gesellschaft kann für solche Unternehmen auch beratend tätig werden.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jörg Lindemann

Erlenbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2005

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 11.01.2006
  • Beschl. u. Vert. Sonderband Blatt 4/9

Insolvenz

  • Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 26.07.2022 (20 IN 405/22) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
  • Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.