Handelsregister · HRA 104864
Chronologischer Auszug
Lindemann GmbH & Co. KG · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Lindemann GmbH & Co. KG b) Bad Rappenau | b) Persönlich haftender Gesellschafter: Lindemann Verwaltungs GmbH, Bad Rappenau (Amtsgericht Stuttgart HRB 109088) einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: Lindemann, Jörg, Erlenbach, *XX.XX.XXXX, Einlage: 1.000,00 EUR. | a) 09.11.2006 Appel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 11.01.2006 | |
| 2 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Str. 2, 74906 Bad Rappenau | a) 04.06.2013 Steiner | |||
| 3 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Buchäckerring 8, 74906 Bad Rappenau | a) 18.09.2013 Bitzinger | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 02.06.2022 (20 IN 404/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 03.06.2022 (20 IN 404/22) wurde der Beschluss vom 02.06.2022 wie folgt abgeändert: Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 15.06.2022 Drexler | |||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.08.2022 (4 IN 404/22) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 4 IN 404/22) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen. | a) 25.08.2022 Drexler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.