Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, sowie Dachdeckerarbeiten in den Bereichen Flachdach-, Steildach-, Fassaden-, Klempnerarbeiten, sowie Dienstleistungen im Bereich der Dachsicherheit, Installation, Projektierung und Wartung/Prüfung von Sicherheitseinrichtungen, Absturzsicherungen an Dächern und Gebäuden (Seilsysteme, Einzelanschlagpunkte, Geländer, Leitern und Podeste) sowie die Verpachtung und Vermietung von Betriebausstattungen und -bestandteilen. Die Gesellschaft darf auch alle sonstigen Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marc Limmer
Ketsch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2023.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2023 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Limmer, Marc, Ketsch, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Wolfgang Limmer Dachdecker e. K.", Ketsch (Amtsgericht Mannheim HRA 711241) auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Limmer, Marc, Ketsch, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Wolfgang Limmer Dachdecker e. K.", Ketsch (Amtsgericht Mannheim HRA 711241) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2023 mit Nachtrag vom 31.08.2023 und der Versammlungsbeschlüsse vom 23.08.2023 und 31.08.2023 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.