Handelsregister · VR 350319
Chronologischer Auszug
Lighthouse e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Lighthouse e.V. b) Reutlingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. b) 2. Vorsitzender: Prinz, Johannes, Metzingen, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Vollkommer, Helmut, Reutlingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 25.07.1972 zuletzt geändert am 04.04.2005 | a) 10.02.2015 Steiner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.02.2015. Tag der ersten Eintragung: 30.01.1973 Satzung: Sonderband Blatt 3 - 4, 235 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Vollkommer, Helmut, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Rauscher, Joachim, Reutlingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 17.09.2018 Gastgeb b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 238 | |
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Heil, Junias, Kusterdingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Mädicke, Alexandra, Münsingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Rauscher, Joachim, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Prinz, Johannes, Metzingen, *XX.XX.XXXX | a) 18.06.2024 Neber |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.