Handelsregister · VR 200103
Chronologischer Auszug
Life unlimited Christliche Freikirche e.V. · Amtsgericht Memmingen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Missionszentrum IMMANUEL e.V. b) Neu-Ulm | a) Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden vertreten. Zu Rechtsgeschäften über 2.000,00 DM ist die Genehmigung des gesamten Vorstandes einzuholen. b) 1. Vorsitzender: Heule, Anton, Nersingen, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 26.03.1999. Die Mitgliederversammlung vom 25.07.2006 hat die Änderung des § 1 (Sitz bisher Ulm (Amtsgericht Ulm VR VR 1611)) der Satzung beschlossen. | a) 04.06.2007 Weber b) Satzung Bl. 3 SB; Protokoll Bl. 16/17 SB; |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Gewählt: Vorstand: Heule, Cornelia, Nersingen, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Heule, Anton, Nersingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.08.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 24.09.2012 Weber b) Protokoll Bl. 25/28e SB; Neue Satzung Bl. 29/32 SB. | |
| 3 | a) Life unlimited Christliche Freikirche e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2014 hat die Änderung der §§ 1 Name und Sitz und 2 Zweck der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert. | a) 24.04.2014 Weber b) Protokoll Bl. 35/36 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 37/40 SB. | |
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Grundstücksgeschäften (Erwerb von Grundstücken für den Verein und Veräußerung von vereinseigenen Grundstücken) oder der Aufnahme von Darlehen im Namen des Vereins sowie der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken an vereinseigenen Grundstücken bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bei sonstigen einzelnen Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 200.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung einer Mehrheit von Dreiviertel der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.09.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 6 (Vorstand und allgemeine Vertretungsregelung beim Vorstand). Im Übrigen wurde die Satzung neugefasst. | a) 27.12.2017 Baum b) Protokoll Bl. 43/44 SB; Neue Satzung Bl. 45/49 SB. | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2020 hat die Änderung der §§ 2 ("Gemeinnützigkeit, Zweck" - in diesem Paragraphen wurde eine neue Nr. 4. hinzugefügt) und 7 ("Haushalt" - in diesem Paragraphen wurde ein neuer Buchstabe c) hinzugefügt) der Satzung beschlossen. | a) 23.04.2021 Baum b) Protokoll Bl. 54 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 55/58 SB. | ||
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Im Rahmen dieser Neufassung wurden geändert die §§ 1 ("Name und Sitz" - Buchstabe a) dieses Paragraphen wurde geändert), 2 (Zweck), 3 (nun: "Verhältnis zum Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR"), 4 (Mitgliedschaft), 9 (nun: "Auflösung und Anfallberechtigung") und 10 (nun: "Neufassung"). Im Übrigen wurde die Satzung neugefasst. | a) 15.07.2024 Baum b) Protokoll Bl. 65/67 SB; Neue Satzung Bl. 68/74 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.