Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Kauf, Verkauf und Belastung von Immobilien sowie die Aufnahme von Krediten benötigen mindestens die 3/4 Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Satzung Blatt 7-11 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 23.04.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 885 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 17.03.2006.
Satzung
Satzung vom 31.10.1998
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Sitz) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2023 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.