Handelsregister · VR 40254

Chronologischer Auszug

Liederkranz Pyrbaum Musik- und Gesangverein eingetragener Verein · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Liederkranz Pyrbaum Musik- und Gesangverein eingetragener
Verein

b)
Pyrbaum i.d.OPf.
a)
Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands,
darunter der Vorstandsvorsitzende oder der
stellvertretende Vorstandsvorsitzende, vertreten. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen Verfügungen über
Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Stv. Vorstandsvorsitzender:
Schubert, Helmut, techn. Angestellter, Pyrbaum
Schriftführer:
Schuster, Edeltraud, kaufm. Angestellte, Pyrbaum
Voratandavorsitzender:
Heinloth, Hans, Pyrbaum, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Fiederer, Udo, Pyrbaum, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 18.03.1983 zuletzt geändert am 05.06.1991
a)
26.01.2006
Neugirg

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.12.1983.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 4-11 SB;
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Ausgeschieden:
Schriftführer:
Schuster, Edeltraud, kaufm. Angestellte, Pyrbaum
Ausgeschieden:
Kassier:
Fiederer, Udo, Pyrbaum, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2010 hat die Änderung der § 2 (Zweck des Vereins),
§ 2 a (-neu-, Vergütungen für die Vereinstätigkeit), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder),
§ 8 (Der Vorstand), § 11 (Die Einberufung der Mitgliederversammlung), § 12
(Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 15 (Auflösung des Vereins und
Anfallberechtigung) und § 16 (Errichtung der Satzung) der Satzung beschlossen.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und dem
stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.
a)
14.10.2010
Meckl

b)
Protokoll Bl. 6 ff u. Bl. 20ff SB;
Satzung Bl.23 ff SB;
3b)
Ausgeschieden:
Stv. Vorstandsvorsitzender:
Schubert, Helmut, techn. Angestellter, Pyrbaum
Gewählt:
Stv. Vorstandsvorsitzender:
Meier, Norbert, Pyrbaum, *XX.XX.XXXX
a)
20.08.2020
Meckl

b)
Protokoll Bl. 31ff SB;
4b)
Ausgeschieden:
Stv. Vorstandsvorsitzender:
Meier, Norbert, Pyrbaum, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstandsvorsitzender:
Fiederer, Udo, Pyrbaum, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender:
Heinloth, Hans, Pyrbaum, *XX.XX.XXXX
a)
18.05.2022
Meckl
b)
Protokoll Bl. 40ff SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.