Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende/n und der/die zweite Vorsitzende/n. Jede/r ist alleinvertretungsberechtigt. Es können zeitgleich zwei erste und zwei zweite Vorsitzende aktiv sein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martha Stang
Schöntal-Oberkessach
Vorstand
Jasmin Knörzer
Schöntal
Vorstand
Helmut Noe
Schöntal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.10.2014
Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Ehrenmitgliedschaft), § 8 (Der Vorstand) und die Ergänzung um § 10 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.07.2015.
Tag der ersten Eintragung: 21.10.2014
Satzung: Sonderband Blatt 4 - 5
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.