Handelsregister · VR 570139

Chronologischer Auszug

Liederkranz Gaildorf 1834 e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Liederkranz Gaildorf 1834 e.V.

b)
Gaildorf
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
stellvertr. Vorsitzende:
Schreier, Erika, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Wörner, Egon, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
stellvertr. Vorsitzender:
Wacker, Jürgen, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 22.03.1930 zuletzt geändert am 16.12.2010
a)
22.07.2015
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
22.07.2015.
Tag der ersten Eintragung:
19.07.1930
Satzung:
Sonderband
Blatt 3, 174 - 182
2a)
Im Rahmen der Umschreibung von Amts wegen nach
Art. 52 S.2 EGHGB ergänzt:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern.
Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
App, Ursula, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzende:
Schreier, Erika, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzender:
Wacker, Jürgen, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
a)
27.06.2018
Marksteiner
3b)
Nicht mehr Vorsitzender; nunmehr bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Wörner, Egon, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Hess, Elke, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Lack, Bernhard, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
App, Ursula, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
a)
22.11.2023
Marksteiner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.