Handelsregister · VR 68126
Chronologischer Auszug
Liederkranz e.V. · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Männergesangsverein "Liederkranz" e.V. b) Samswegen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. b) Vorsitzender: Wohlfahrt, Burkhard, Samwegen, *XX.XX.XXXX stellv. Vorsitzender: Scharff, Andreas, Samswegen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 12.01.1991 zuletzt geändert am 12.01.2002 | a) 06.06.2007 Otte b) Tag der ersten Eintragung: 12.06.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Wolmirstedt, VR 126) getreten. Satzung Bl. 5 ff. d. A. |
| 2 | a) Gem. Satzung von Amts wegen berichtigt: Liederkranz e.V. b) Von Amts wegen nach Gebietsreform geändert: Niedere Börde | a) Von Amts wegen neu gefasst: Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Funktionsbezeichnung von Amts wegen gelöscht und Wohnort von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Wohlfahrt, Burkhard, Niedere Börde OT Samwegen, *XX.XX.XXXX Funktionsbezeichnung von Amts wegen gelöscht und Wohnort von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Scharff, Andreas, Niedere Börde OT Samswegen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.01.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Zielstellung des Männergesangvereins "Liederkranz"), 7 (Organe des Vereins) und 13 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 29.03.2011 Heise |
| 3 | b) Name von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Wohlfahrth, Burkhard, Niedere Börde OT Samwegen, *XX.XX.XXXX | a) 29.04.2011 Heise |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.