Handelsregister · HRB 27808

Registerinformationen

Lichttechnik Hessling GmbH · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Lichttechnik Hessling GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Düsseldorf
Geschäftsanschrift
Bonner Str. 347, 40589 Düsseldorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 27808
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
07.08.2025
Abrufstand
20.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betreung, Planung, Kostruktion, Programmierung, Schulung sowie Fertigung, Montage und Inbetriebnahme von Elektro-und Beleuchtungsanlagen, Maschinensteuerungen und Regelungen

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Martin Heßling

Düsseldorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Peter Erich Hansen

Recklinghausen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Marion Dorothee Heßling

Düsseldorf

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 30. Juni 1989 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2. Oktober 1991 geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 28.August 2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 298.870,81 auf EUR 350.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 entsprechend zu ändern. Ferner hat sie die Erhöhung des Stammkapitals um weitere EUR 150.000,00 auf EUR 500.000,00 zum Zwecke der Ausgliederung der Lichttechnik Heinz Hessling , Düsseldorf (HRA 10513, Amtsgericht Düsseldorf), unter erneuter Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen, weiter dessen vollständige Neufassung insbesondere mit Änderung in § 1 und damit der Firma sowie in § 2 und damit des Gegenstandes des Unternehmens.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 30.12.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2002.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 6 Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 63 ff. Sonderband Änderungsbeschluss Blatt 31 f. Sonderband
  • Ausgliederungsvertrag Bl 29 ff. Zustimmungsbeschluss Blatt 31 f. Sonderband

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28. August 2002 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom selben Tage das von dem Einzelkaufmann Heinz Hessling, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, unter der Firma "Lichttechnik Heinz Hessling" in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 10513) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
  • Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.09.2002 wirksam geworden.
  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2025 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der LIKOM GmbH in Sachsen Licht Industrie- und Kommunikationstechnik mit Sitz in Zeithain (Amtsgericht Dresden, HRB 9460) verschmolzen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 502 IN 152/23) vom 30.04.2024 ist die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans angeordnet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.