Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorstand Finanzen und dem Vorstand Gelände und Technik. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt, im Übrigen vertreten der Vorstand Finanzen und der Vorstand Gelände und Technik gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 € sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern des Vereins sowie Abteilungsleitern, Trainern und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christoph Michael Nießner
Karlsruhe
Vorstand
Wilfried Sengotta
Karlsruhe
Vorstand
Oliver Thomas Schröer
Bruchsal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.03.1950 mit Neufassung vom 04.11.1988, mit Änderung vom 11.04.1997, 27.03.1998, 23.04.2010, 26.04.2013
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Organe des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Arten der Mitgliedschaft), 10 (Mitgliederversammlung), 11 (Vorstand, Vertretungsregelung), 14 (Kassenprüfer) und 15 (Ordnungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck, Ziel, Verbandszugehörigkeit), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft) , § 5 (Ende der Mitgliedschaft, Ausschluss), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 7 (Arten der Mitgliedschaft), § 8 (Beiträge, Umlagen und Gebühren), § 9 (Organe des Vereins), § 10 (Mitgliederversammlung), § 11 (Vorstand), § 12 (Ehrenrat), § 13 (Protokolle und Beschlüsse), § 14 (Rechnungsprüfer), § 15 (Ordnungen), § 16 (Vereinsjugend), § 17 (Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder), § 18 (Haftung) , § 19 (Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke) und § 20 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 27.10.1950
Satzung Vorband Bl. 219-235
Berichtigte Satzung zur Eintragung lfd. Nr. 6 Sonderband 1 Blatt 77/82
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 102-111
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