Handelsregister · HRB 46246

Registerinformationen

Licht- und Kraftanlagen GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Licht- und Kraftanlagen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Schongau
Geschäftsanschrift
Weinstr. 7-11, 86956 Schongau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 46246
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
08.03.2022
Abrufstand
19.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Groß- und Einzelhandel mit Elektrogräten aller Art, Geräten der Unterhaltungselektronik, Küchen und Einbaugeräten, die Elektro-Projektierung und die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten für Stark- und Schwachstrom. Dazu gehören alle in diesem Zusammenhang anfallenden Handelstätigkeiten einschließlich der Übernahme und Durchführung von Aufträgen aus dem Ausland auf allen Gebieten der Elektrotechnik.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Stefan Bandorf

Rettenbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 05.07.1949 zuletzt geändert am 14.05.1987
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2002 hat die Umstellung auf Euro beschlossen. Das Stammkapital beträgt nun 81.806,70 EUR .
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.193,29 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.07.1950. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 94 So.
  • Beschluß Bl. 118 SB;

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 4.1.2022 (Az. IN 321/21) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 1.3.2022 (Az. IN 321/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.