Handelsregister · VR 1070
Chronologischer Auszug
" Licht-Luft Kaiserslautern " e.V. · Amtsgericht Kaiserslautern
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) " Licht-Luft Kaiserslautern " e.V. b) Kaiserslautern | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: ERNST, Michael, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Metzger, Karl, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 26.02.1961 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.05.1981 geändert. b) Die Vertretungsmacht des 1. und 2. Vorsitzenden ist in der Weise eingeschränkt, daß der 1. Vorsitzende, bzw. sein Stellvertreter Arbeiten in Höhe von 100,-- DM selbst vergeben kann, jedoch darf der Jahresbetrag von 1000,- DM nicht überschritten werden. Sofort erforderliche Arbeiten, die zur Erhaltung des Vereinsvermögens dienen, können sofort ausgeführt werden. | a) 05.05.2006 Käfer b) Tag der ersten Eintragung: 17.07.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1070 Kai getreten. Freigegeben am 05.05.2006. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2004 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beiträge), § 7 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) und in § 9 (Aufgabe der Rechnungsprüfer) beschlossen. | a) 08.11.2007 Strasser b) Bl. 177-181 | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben des Vereins) beschlossen. b) Eintragung laufende Nr. 1 Spalte 4 b) berichtigend eingetragen: Die Vertretungsmacht des 1. und 2. Vorsitzenden ist in der Weise eingeschränkt, daß der 1. Vorsitzende, bzw. sein Stellvertreter Arbeiten in Höhe von 100,-- € selbst vergeben kann, jedoch darf der Jahresbetrag von 1000,- € nicht überschritten werden. Sofort erforderliche Arbeiten, die zur Erhaltung des Vereinsvermögens dienen, können sofort ausgeführt werden. | a) 12.04.2012 Brell b) Fall 3 Bl. 187-208; Satzung Bl. 202-208 | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe des Vereins) beschlossen. | a) 11.05.2015 Noll b) Fall 5 Bl. 213 - 225 Satzung Bl. 219-225 | ||
| 5 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Metzger, Karl, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Meier, Helga, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX | a) 29.07.2024 Thomas b) Fall 7 Bl. 232-237 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.