Handelsregister · VR 5745

Chronologischer Auszug

Licht Liebe Leben e. V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Licht Liebe Leben e. V.

b)
Eichwalde
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstandbesteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmittglied allein vertreten. Bei Geschäften ab einem Betrag
von 5.000,00 Euro und bei Personalentscheidungen, die zu
einem sozialversichrungspflichtigen Arbeitsverhältnis führen, muss ein ordentlicher Vorstandsbeschluss herbeigeführt werden.

b)
2. Vorsitzender:

1.
Brankatschk, Jördis, *XX.XX.XXXX, Zeuthen

1. Vorsitzender:

2.
Tatsch, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 09.05.2013
a)
08.08.2013
Kühnel
b)
Satzung Bl. 4 - 6
SB
Protokoll Bl. 7 -
8 SB
2a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei
gleichberechtigten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen der beiden Vorsitzenden allein vertreten. Bei Geschäften ab einem Betrag
von 5.000,00 Euro und bei Personalentscheidungen, die
zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
führen, muss ein ordentlicher Vorstandsbeschluss herbeigeführt werden.

b)
Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
nach Wohnortwechsel nun
2. Vorsitzender:

Brankatschk, Jördis, *XX.XX.XXXX, Berlin

Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
nach Wohnortwechsel nun
1. Vorsitzender:

Tatsch, Oliver, *XX.XX.XXXX, Zeuthen
a)
24.09.2018
Barig

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.