Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1. oder 2. Vorsitzende (§ 10 der Satzung). Grundstücksverkäufe im Umfang von mehr als 50.000,00 DEM, die Aufnahme und Herausgabe von Darlehen über 100.000,00 DEM und die Übernahme von Bürgschaften bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Diözesancaritasverbandes (§ 14 der Satzung).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Löffelmann
Schonungen
Vorstand
Stefan Roßkopf
Schonungen
Vorstand
Frank Menig
Schonungen
Vorstand
Yvonne Schneider-Ludorff
Schonungen
Vorstand
Lisa Reulein
Schonungen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.09.1954 zuletzt geändert am 27.03.1999
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.12.1954. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 116 So.
Protokoll Bl. 130 ff SB;
Protokoll Bl. 136 SB;
Protokoll Bl. 140 ff SB;
Protokoll Bl. 148 ff SB;
Protokoll Bl. 154 ff SB;
Protokoll Bl. 163 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.