Handelsregister · HRB 732414

Registerinformationen

LI Invest GmbH · Amtsgericht Ulm

Unternehmen

Stammdaten

Firma
LI Invest GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad Boll
Geschäftsanschrift
Kirchplatz 5, 73087 Bad Boll

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 732414
Gericht
Amtsgericht Ulm
Letzte Eintragung
03.07.2025
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Im- und Export von Baustoffen und Bauelementen, im Besonderen der Export von deutschen Produkten nach Norwegen, in die Schweiz und in die Balkan-Länder, sowie An- und Verkauf von Immobilien aller Art sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Refki Lumi

Göppingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2015.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
  • Der Sitz ist von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 165750 B) nach Bad Boll verlegt.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 20.03.2015

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 60.06.2025 (3 IN 181/25) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.