Handel mit elektrotechnischen Waren aller Art einschließlich Zubehör, insbesondere von elektronischen Bauelementen, deren Be- und Verarbeitung sowie die Übernahme von Vertretungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Schwarz
Hamburg
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Matthias Lorenz
Hofheim am Taunus
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Patricia Krzyzanowski
Rüsselsheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.1980, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Ingolstadt (bisher Amtsgericht Ingolstadt HRB 5398) nach Flörsheim am Main beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 Absatz 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die BAUM electronic GmbH mit dem Sitz in Flörsheim am Main (Amtsgericht Wiesbaden HRB 18220) und die HTE electronics GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 96702) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.