LGA Landesgewerbeanstalt Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Nürnberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 14622
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
16.01.2026
Abrufstand
17.01.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Die LGA Landesgewerbeanstalt Bayern führt neutral und unabhängig öffentliche Aufgaben insbesondere auf dem Gebiet der konstruktiven Bauwerks- und Materialüberwachung aus. Ihre Experten erstellen Gutachten aus ihren Fachgebieten. Sie ist stets dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet und unterstützt die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien. Die LGA Landesgewerbeanstalt Bayern richtet ihre Geschäftsbereiche und Beteiligungen an den vorgenannten Zwecken aus. Ferner wirkt die LGA Landesgewerbeanstalt Bayern bei der Ausarbeitung von Vorschriften und Bestimmungen in technischen und wirtschaftlichen Ausschüssen und ähnlichen Institutionen mit.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Körperschaft wird durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Dieses ist einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Kai-Uwe Richter
Haag
Einzelprokura: Vorstand
Hans-Peter Helmut Trinkl
Röthenbach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokurist(in)
Sigrun Belzer
Reichenschwand
Einzelprokura Prokurist(in)
Edgar Görl
Hilpoltstein
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Satzung
Satzungsneufassung beschlossen am 27.11.2006, in Kraft getreten zum 01.01.2007
Die Hauptversammlung vom 19.07.2012 mit Nachtrag vom 18.07.2013 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 4 (Wirtschaftliche Grundlagen), 8 (Organe der LGA Landesgewerbeanstalt Bayern), 9 (Hauptversammlung), 11 (Beschlussfassung der Hauptversammlung), 15 (Direktor), 16 (Aufgaben und Rechte des Direktors) und 17 (Rechtliche Vertretung der LGA Landesgewerbeanstalt Bayern) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.09.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 5 (Erwerb oder Verlust der Mitgliedschaft), 8 (Organe der LGA Landesgewerbeanstalt Bayern), 12 (Aufsichtsrat), 13 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats), 14 (Rechte und Aufgaben des Aufsichtsrats), 15 (Vorstand), 16 (Aufgaben und Rechte des Sprechers des Vorstands), 17 (Rechtliche Vertretung der LGA Landesgewerbeanstalt Bayern), 18 (Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes) und 19 (Rechtsaufsicht) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 18.07.2019 mit Nachtrag vom 29.07.2021 hat die Änderung der §§ 11 (Beschlussfassung der Hauptversammlung), 11a (neu: Beschlussfassung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz), 12 (Aufsichtsrat), 13 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates), 14 (Rechte und Aufgaben des Aufsichtsrates), 15 (Vorstand), 16 (Aufgaben und Rechte des Vorstands), 17 (Rechtliche Vertretung der LGA Landesgewerbeanstalt Bayern), 18 (Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes), 19 (Rechtsaufsicht), 20 (Satzungsänderungen) und 22 (Veröffentlichungen, Inkrafttreten) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.