Handelsregister · HRB 725170

Chronologischer Auszug

LG Trans GmbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LG Trans GmbH

b)
Freiburg im Breisgau
Geschäftsanschrift:
Ferdinand-Weiß-Straße 94, 79106 Freiburg
im Breisgau

c)
Transporte, Paketdienst, Umzüge und
Wartungs- und Servicearbeiten an
Fahrzeugen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Genchev, Georgi, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2021 mit Änderung vom
06.10.2021.
a)
14.10.2021
Fischer
2b)
Gemäß § 32 HGB von Amts wegen eingetragen:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom
12.07.2022 (58 IN 292/22) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
14.07.2022
Gottschaldt
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom
15.09.2022 (58 IN 292/22) wurde die Bestellung des
vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom
15.09.2022 (58 IN 292/22) wurde die Anordnung, dass
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben.
a)
19.09.2022
Fischer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.