Handelsregister · HRB 104001

Chronologischer Auszug

LEXETA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LEXETA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt
am Main

c)
Beratung und Vertretung in
Rechtsangelegenheiten. Die Gesellschaft
ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft im Sinne
des § 59 c BRAO. Für sie gelten die §§ 59
c bis 60 BRAO. Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt
sind. Die Gesellschaft darf sich an anderen
Gesellschaften beteiligen. Ausgenommen
ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen
zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, §
59 c Abs. 2 BRAO.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Götz, Ulrich, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2015
a)
21.12.2015
Leifert

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
927/18 L) vom 04.09.2018 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
12.09.2018
Faldus

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 927/18 L) vom 03.12.2018 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
11.12.2018
Zentgraf

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.