Handelsregister · HRB 5002
Chronologischer Auszug
Lewalter Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Limburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Lewalter Verwaltungs GmbH b) Weinbach Geschäftsanschrift: Langschiedstraße 8, 35796 Weinbach c) ist die Übernahme der persönlichern Haftung und Geschäftsführung bei der Lewalter Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG in Weinbach ist, deren Gegenstand der Erwerb, die Verwaltung und das Halten von Vermögenswerten ist. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Lewalter, Werner, Weinbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2012 | a) 28.01.2013 Stillger b) Fall 1 | |
| 2 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) beschlossen. | a) 23.04.2014 Herz b) Fall 2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.