die Übernahme der städtebaulichen Entwicklung und Erschließung von Flächen mit entsprechendem städtebaulichem Bedarf sowie die Sanierung und der Erhalt von städtebaulich relevanten Objekten der Stadt Leverkusen; vorrangig ist dabei die Sanierungs-/ Revitalisierungsmaßnahme der City C. Die Maßnahmen erfolgen entsprechend der Zielsetzung des Rates, der Bauleitplanung und etwaiger durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossener Stadtentwicklungskonzepte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat ein oder zwei Mitglieder der Geschäftsführung.Ist nur ein Mitglied der Geschäftsführung bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind zwei Mitglieder der Geschäftsführung bestellt, so wird die Gesellschaft durch beide Mitglieder gemeinsam oder durch ein Mitglied der Geschäftsführung gemeinsam mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Molitor
Leverkusen
Geschäftsführer(in)
Björn Krischick
Dormagen
Prokurist(in)
Katrin Rehse-Klein
Leverkusen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Antonia Rolof
Mülheim an der Ruhr
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2021
Die Gesellschafterversammlung hat am 14.11.2023 beschlossen, den Gegenstand und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde darüberhinaus in §§ 5 (Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung), 6 (Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung), 11 (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats) und 14 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Weiterhin wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Sitz und Dauer der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Weiterhin wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2025 hat auch die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung), § 16 (Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung und Ergebnisverwendung) und § 17 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.