Handelsregister · HRB 6711

Chronologischer Auszug

Leuthold Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Leuthold Verwaltungs-GmbH

b)
Kreuztal

c)
Die Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der
Kommanditgesellschaft mit der Firma
Leuthold GmbH & Co. KG
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft jeweils durch zwei
Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann, auch
wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind,
einem oder mehreren Geschäftsführern das
Recht zur Alleinvertretung erteilen und sie von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Leuthold, Ulrich, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Er vertritt die Gesellschaft stets allein.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Der Gesellschaftsvertrag wurde am 23. Dezember 2003 in der
Form der Anmeldung vom 06. Feb. 2004 festgestellt.
a)
09.02.2004
Dr. Beyerle

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
2 ff.Sdbd.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Dallnstr. 10 a, 57223 Kreuztal
a)
24.06.2010
Luckgardt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.