Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, nämlich dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie weiteren Beisitzern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harald Martens
Hodenhagen
Vorstand
Ingelore Lüpke
Walsrode
Vorstand
Glen Reichel
Soltau
Vorstand
Heike Martens
Hodenhagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.06.2023 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.10.2023 geändert.
Freitext
Satzung Blatt 28-31 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.