Handelsregister · VR 350639

Chronologischer Auszug

Letzenbergstare e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Letzenbergstare e.V.

b)
Malsch
a)
Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB
erfolgt durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden
Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und
dem Chorleiter. Jeder der Genannten hat
Alleinvertretungsrecht.

b)
Vorsitzender:
Kuhn, Berthold, Malsch, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Erhart, Holger, Malsch, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Emmerich, Manfred, Malsch, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Schlindwein, Arno, Malsch, *XX.XX.XXXX
Chorleiter:
Emmerich, Gerold, Malsch, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 02.04.2003
a)
04.09.2014
Hanselmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.06.2003
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.09.2014.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der
Kassenwart und der musikalische Leiter. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Funktionsbezeichnung geändert, nunmehr bestellt als
musikalischer Leiter:
Emmerich, Gerold, Malsch, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Vorstand) beschlossen.
a)
26.08.2016
Hartmann

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 4-11
3b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Stroh, Christian, Malsch, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Erhart, Holger, Malsch, *XX.XX.XXXX
a)
21.09.2021
Rühl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.