Handelsregister · HRB 30242

Chronologischer Auszug

LETS ACT gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LETS ACT gemeinnützige
Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)

b)
Wiesbaden
Geschäftsanschrift:
Niederwaldstraße 3, 65187 Wiesbaden

c)
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
2) Zweck der Gesellschaft ist Entwicklung,
Aufbau und Betrieb innovativer
Spendenplattform im Web, wie auch auf
mobilen Anwendungen auf denen, auch
von dritter Seite, karitative Projekte in
vielfältigen Formen angeboten werden in
denen sich Nutzer engagieren und einen
Beitrag in monetärer oder nicht monetärer
Form leisten können sowie Informationen
zu den karitativen Themen finden, sich
vernetzen, kommunizieren und gemeinsam
Gutes tun können, z.B. für die Bereiche
Ernährung, Bildung, Gesundheit und Natur.
a) Das nationale und internationale
Einwerben von Spenden und Schenkungen
(Beschaffung von Mitteln) - in Form von
Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur
Finanzierung und Durchführung
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Projekte im In- und Ausland. Die
Mittelbeschaffung / Förderung kann den
gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO
sowie §§ 53 und 54 AO umfassen,
b) die Förderung der Volks- und
Berufsbildung sowie die Förderung der
Forschung.
3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks
a) gemäß 2a) entwickelt und betreibt die
Gesellschaft Internet-Plattformen und
Smartphone-Anwendungen, insbesondere
www.lets-act.org, die in besonders
effizienter Weise die Ansprache und
Gewinnung von Spendern für die zu
fördernden Zwecke im Sinne der AO
ermöglichen und die Kommunikation der
Projektfortschritte zwischen allen
Projektbeteiligten unterstützen.
b) gemäß 2a) beschafft die Gesellschaft
Mittel zur Förderung von o.g.
gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen
Zwecken durch eine andere Körperschaft
oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts gemäß § 58 Nr.1 AO.
c) gemäß 2b) betreibt die Gesellschaft,
unter anderem durch das Lets-ACT-
Zentrum
i. Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im
Hinblick auf die Tätigkeiten von
Organisationen und Körperschaften, die
gemeinnützige Zwecke gemäß der AO
verfolgen (ohne zwangsläufig
steuerbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), zur besseren
Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren
Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von
Vorträgen und Schulungen, Organisation
von Kursen, Tagungen und Symposien,
Erstellung von Best-Practice-Listen,
Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen
und Transparenzkriterien,
ii. Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52
Abs. 2 AO von Funktionsträgern von
Organisationen und Körperschaften, die
gemeinnützige Zwecke gemäß der AO
verfolgen (ohne zwangsläufig
steuerbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), insbesondere im
Bereich Fundraising, Kommunikation und
Medien, Strategie und Projektmanagement,
durch Veranstaltung von Kursen,
Tagungen, Symposien, sowie Schulungen
(auch unter Einbeziehung konkreter
Fragestellungen), so z.B. in Form von
Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger,
die die Steigerung der Fundraising- und
Kommunikationskompetenz der genannten
gemeinnützigen Organisationen und
Körperschaften zum Ziel haben, und indem
den Funktionsträgern eine direkte Ausbzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung
und Zurverfügungstellung von
Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit
in den Organisationen gegeben wird,
iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb
geeigneter Kommunikations-instrumente
bzw. -medien, die die Förderung der
Bildung im genannten Sinne unterstützen
(z.B. geeignete Internetplattformen,
Printmedien, Newsletter etc.),
iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die
geeignete Bildungsmaßnahmen zum
Thema Fundraising und Kommunikation
anbieten,
v. Durchführung und/oder Vergabe von
Forschungsaufträgen zu ausgewählten
Fragen der Bildung im genannten Sinne zur
Entwicklung von innovativen Konzepten
zum Thema Fundraising, Kommunikation
und Medien, Strategie und
Projektmanagement etc.,
vi. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von
Forschungs- und Projektergebnissen.
Die gemeinnützigen, mildtätigen und
kirchlichen Zwecke müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Maße
verwirklicht werden.
Gegenstand ist auch der Betrieb aller
Geschäfte, die geeignet sind, den
vorgenannten Gesellschaftszweck zu
fördern.
Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien
vergeben, sofern der Stipendiat in die
Verwirklichung der zuvor genannten
Zwecke eingebunden wird.
500,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Hundt, Jochen, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2017
a)
07.03.2018
Freisens

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.