Handelsregister · VR 508

Registerinformationen

Lese- und Gesangverein Edesheim 1869 e.V. · Amtsgericht Landau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Lese- und Gesangverein Edesheim 1869 e.V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Edesheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 508
Gericht
Amtsgericht Landau
Letzte Eintragung
17.04.2018
Abrufstand
10.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Friedrich Kuschka

Edesheim

Vorstand

Isabelle Schreiner

Edesheim

Vorstand

Michael Schreieck

Edesheim

Vorstand

Yvonne Kuschka

Edesheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 22.02.1972 zuletzt geändert am 25.02.1991
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Auf die eingereichte Satzung wird verwiesen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § § 1 (Name, Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), 3 (Verwendung der Mittel), § 4 (Das Geschäftsjahr), § 5 (Der Chorleiter), § 6 (Mitgliedschaft), § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Wahlen), § 9 (Zuständigkeit und Beschlussfassung des Vorstandes), § 10 (Auflösung des Vereins), § 11 (Satzungsänderung) und § 12 (Inkrafttreten der Satzung) und mit ihr die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 (Zweck des Vereins) und 10 Abs. 2 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 12.05.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.06.2006.
  • Satzung Blatt 3-7, 54-58, Beschluss Blatt 42 der Akte.
  • Satzung Bl. 103-108, Eintr.Vfg. 113
  • Beschluss Blatt 116 bis 119 der Akten
  • Satzung Blatt 121 bis 124 der Akte.
  • Fall 3
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer und Kassenwart. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
  • Fall 5 Satzung Bl. 147 - 153
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.